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Informationen und Beratung vom Anwalt für Erbrecht in Nürnberg

Als Anwalt für Erbrecht und Vermögensnachfolge vertrete ich meine Mandanten gerne außergerichtlich und auch bei Gericht.
 
Außergerichtlich berate ich bei der Abfassung von letztwilligen Verfügungen (Testament) sowie bei Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, insbesondere in Bezug auf Immobilien. Hier ist das Erbschaftsteuerrecht zu beachten.
 
In interdisziplinärer Zusammenarbeit mit meinen Partnern Michael Weisgerber – Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht – , Norbert Roth – Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht – und Klaus Ehbauer innerhalb der Weisgerber Weispfenning Roth Ehbauer Rechtsanwälte Partnerschaft in Nürnberg ist mir das Thema Unternehmensnachfolge ein besonderes Anliegen.
 
Wichtig bei der Beratung ist mir, das Weiterbestehen des Unternehmens im Todesfall zu sichern und auch für die finanzielle Absicherung der Angehörigen zu sorgen.
 
Eine Erbschaft hat neben dem schmerzhaften Verlust eines lieben Menschen manchmal auch finanzielle Nachteile mit im Gepäck. In solchen Fällen des so genannten „überschuldeten Nachlass“ sind schnelles Handeln sowie zeitnahe, seriöse und kompetente Beratung dringend erforderlich. Dies gilt insbesondere, weil der Erbe oder die Erben nur eine Ausschlagungsfrist von sechs Wochen ab Kenntnis des Todesfalls und des Grundes des Anfalls des Erbes (gesetzlich oder testamentarisch) zur Verfügung haben. D.h., innerhalb dieser sechs Wochen muss die Entscheidung, ob ausgeschlagen wird oder nicht getroffen sein und die Ausschlagung muss in der dazu erforderlichen Form erfolgen. Darüber hinaus gibt es beim überschuldeten Nachlass auch noch andere Formen, wie der Erbe finanziell Schaden von sich halten kann, so z.B. Gläubigeraufgebot und Inventarerrichtung sowie Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenzverfahren. Auch hier ist professionelle Beratung möglich.
 
Die Ausschlagungsfrist von sechs Wochen ist deshalb sehr problematisch, weil es oft sehr schwierig ist, innerhalb dieser kurzen Zeit zu ermitteln, ob der Nachlass überschuldet ist oder nicht.
 
Zeitnahe Beauftragung und Informationsbeschaffung ist hier sehr zu empfehlen.

Für eine Terminvereinbarung rufen Sie an unter Tel.: 0911 3957970 oder nehmen Sie hier Kontakt auf.

Martin Weispfenning
Ihr Anwalt für Erbrecht in Nürnberg


Anschrift:
Martin Weispfenning
Campestraße 10
90419 Nürnberg
(Parkplätze sind vor der Kanzlei ausreichend für Sie vorhanden)

Tel.: 0911 3957970
E-Mail:Kontaktformular
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